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Energieeffizienzgesetz (EnEfG) in Deutschland

Alles Wissenswerte um das neue Energieeffizienzgesetz kurz zusammengefasst. Für weitere Fragen kontaktieren Sie uns gerne.

Trat am 18.11.2023 in Kraft

Betrifft öffentliche Stellen mit  einem Jahresenergieverbrauch von mehr als 1 GWh und Unternehmen ab 2,5 GWh bzw 7,5 GWhRechenzentren

Was muss ich tun?

Einordnung der Geschäftstätigkeit in entweder Gewerbe/Betrieb oder Kommune/öffentliche Stelle

Höhe des Gesamtenergieverbrauchs einordnen (bei Unternehmen: kleiner als 2,5 GWh, zwischen 2,5 und 7,5 GWh, größer als 7,5 GWh, bei öffentlichen Stellen ab 1 GWh, zwischen 1 GWh und 3 GWh und größer 3 GWh)

Öffentliche Stellen

Verbrauch größer 1 GWh

2% Endenergie-Einsparung gegenüber dem Vorjahr (bis zum Jahr 2045)

Ab 3 GWh Gesamtenergieverbrauch: Einführung eines ENMS oder Umweltmanagementsystems (falls der Jahresendenergieverbrauch unter 3GWh liegt, reicht ein vereinfachtes System)

Unternehmen

Verbrauch zwischen 2,5 GWh/Jahr und 7,5GWh/Jahr

Erstellung konkreter Umsetzungspläne zu Energieeffizienzmaßnahmen, die vor Veröffentlichung durch Zertifizierer oder Auditoren auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft werden müssen

Verpflichtung Abwärme soweit technisch möglich zu vermeiden

Verpflichtung Abwärme erneut zu nutzen bzw. auch a Dritte weiterzugeben

Abwärme muss immer bis Ende März des Folgejahres bei einer Meldestelle aktiv gemeldet werden (Ausnahme: Frist zur Erstmeldung 2024 wurde um 6 Monate verlängert)Auskunftspflicht bezüglich Abwärme gegenüber potentiell wärmeaufnehmenden Unternehmen (z.B. Fernwärmenetzbetreibern)

Verbrauch höher als 7,5 GWh/Jah

Erfüllung aller Punkte, die auch für Unternehmen mit einem Endenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh/Jahr geltenEinrichtung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems wie z.B Efficio von Berg nach DIN ISO 50001 oder EMAS; DIN ISO 14001 ist in diesem Fall NICHT ausreichend

Umsetzung bis 18.07.2025

 

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